Fotos

Um Fotos von Euch einzustellen sollten diese folgendes Format haben:

"Porträt"  - Breite 300 mal Höhe 400 (0,76)

 


"Goldener Schlüssel für Institutionen "

Am 20.06.17 wurde der Verein durch Herrn OB P. Feldmann mit dem "Goldenen Schlüssel für Institutionen"- der Stadt Frankfurt/M. für die Mitarbeit beim "9. Frankfurter Familienkongress 2017"geehrt.

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Veranstaltungen 

 

 2024

 

März


Jahreshauptversammlung

am Montag 18.03.2024 

um19 bis ca. 21 Uhr

Ort: Saalbau Dornbusch, Raum Bertramshof

 

Dienstag 26.03. 
Supervision - online
18 Uhr

Leitung: Monika Janku

 

Juni

Montag 24.06.
Supervision - online
18 Uhr 

Leitung: Sabine Langhirt

 

August 

Samstag 10.08. 
Wandertag 
Start: 9:30 Uhr 
Treffpunkt in Bad Homburg zum Wandern, mit Einkehr zum Mittagessen

 

September
Donnerstag 12.09.
Supervision - online
18 Uhr

Leitung: Monika Janku

 

Oktober 
Dienstag 22.10.

Supervision - online
18 Uhr 

Leitung: Sabine Langhirt

 

November 

Fachtag 

Freitag 15. und Samstag  16.11.
in Oberursel

 Thema: Regenbogenfamilien 

 

Dezember

Mittwoch 04.12.
Supervision - online
18 Uhr 

Leitung: Sabine Langhirt

 

 

2023

 

März

RG FFM

 Montag, 27.03.23

Supervision online
18 Uhr - 20 Uhr

Leitung: Sabine Langhirt

 

April

RG FFM

Dienstag, 25.04.23

Kreativer Stammtisch online
17 Uhr - 19 Uhr

Einladung per Zoom: Michael Feist

 

Mai

 RG FFM

Dienstag 23.05.23 

Supervision online
18 Uhr - 20 Uhr

Leitung: Sabine Langhirt

 

Juni

RG FFM

Dienstag, 06.06.23

Kreativer Stammtisch online
17 Uhr - 19 Uhr

Einladung per Zoom: Michael Feist

 

RG FFM

Sonntag, 18.06.23

Tag der Mediation Deutschland Österreich Schweiz
online

 

RG FFM

Freitag, 30.06.23, 14:00-19:00 Uhr

Veranstaltungsort: Frankfurt am Main

Workshop „Stressreduktion für Mediator:innen“

Stress ist unangenehm, auch ungesund, vor allem aber ein körperlicher und psychischer Zustand, in dem die Leistungsfähigkeit von Mediator:innen nicht immer voll gewährleistet ist. 

Themenschwerpunkte des Workshops sind:

-          Den individuellen Stress erkennen und verstehen

-          Methoden/Übungen zur Stressreduktion vor, während und nach einer Mediationssitzung

Leitung: Monika Isabel Janku, zertifizierte Mediatorin, Gestalttherapeutin, Gesundheitscoach, stellvertretende Sprecherin BAFM

Anmeldungen bitte per Mail an Monika Isabel Janku: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Juli

RG FFM

Samstag, 08.07.2023

Sommerfest Regionalgruppe Frankfurt
Planung steht noch aus - Aktuell (März) werden Vorschläge* gesammelt

Leitung: Interessierte Engagierte*  gesucht - plus Vorstand Reg FFM

 *) Bitte dazu beim Stammtisch oder auch bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! +49 173 6629721 bzw. einem der anderen Vorstandsmitglieder Regio FFM melden

 

September

RG FFM

Montag, 18.09.23 (oder Di. 19.09.23 bzw. Mi. 20.09.23)

(Festlegung des Termins erfolgt ca. 3 Wochen vor Termin nach Doodle-Umfrage an Mitglieder)

Supervision online
18 Uhr - 20 Uhr

Leitung: Sabine Langhirt

 

Oktober

RG FFM

Samstag, 07.10.23 (oder Samstag, 02.12.23 )

Veranstaltungsort: Frankfurt am Main

Workshop - Very emotional - Emotionen und die darunter liegenden Gefühle erkennen, einfangen und damit konstruktiv in der Mediation arbeiten.
10:00 – 14:30 Uhr

Leitung: Sabine Langhirt

Anmeldungen bitte per Mail an Monika Isabel Janku: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

November

RG FFM

Montag, 27.11.

Supervision online
18 Uhr - 20 Uhr

Leitung: Sabine Langhirt

 

Dezember

RG FFM

Freitag, 08.12.23 

Workshop "Gewaltfreie Kommunikation"

Es folgt noch eine inhaltliche Beschreibung des geplanten Workshops in Rücksprache mit der Referentin.

Leitung: Serena Rust
10 Uhr – 17 Uhr
Ort: Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstr. 248 (U-Bahn Station: Dornbusch, U1,U2,U3,U8)

Anmeldungen bitte per Mail an Monika Isabel Janku: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  

 

2022

 

Januar

RG FFM

Mittwoch 19.01.

Supervision online
18 Uhr - 20 Uhr

Leitung: Sabine Langhirt

 

Februar

Bafm – bundesweit:

Montag, 01.02.

Vernetzungstreffen - online

Thema: Planung Tag der Mediation
18.00 Uhr - 20.00 Uhr

 

Bafm – bundesweit:

Montag, 07.02.

Vernetzungstreffen - online

Thema: Planung Tag der Mediation
18.00 Uhr - 20.00 Uhr

 

 

Bafm – bundesweit:

Dienstag, 15.02.

Workshopreihe Marketing-Coaching - online

I) Einführung

 

Leitung: Swetlana von Bismarck und Sandra Schleicher
17.30 Uhr - 19.00 Uhr

 

RG FFM

Mittwoch 16.02.

Kreativer Online-Stammtisch - online

Thema: Planung Tag der Mediation
18.30 Uhr - 20.30 Uhr

 

März

RG FFM

Mittwoch 09.03.

Jahreshauptversammlung - online
18.30 Uhr - 20.30 Uhr

 

Bafm – bundesweit:

Dienstag, 15.03.

Gesprächsraum - Krieg in der Ukraine

17.30 Uhr - 19.00 Uhr

 

Bafm – bundesweit:

Montag, 28.03.

Vernetzungstreffen - online

Thema: Planung Tag der Mediation
18.00 Uhr - 20.00 Uhr

 

Bafm – bundesweit:

Dienstag, 29.03.

Workshopreihe Marketing-Coaching - online

II) Vernetzung – aber richtig!

Leitung: Sabine Langhirt
17.30 Uhr - 19.00 Uhr

 

April

RG FFM

Dienstag 26.04.

Supervision - online
18 Uhr - 20 Uhr

Leitung: Sabine Langhirt

 

Mai

RG FFM

Dienstag 10.05.

Supervision - online
17:30 Uhr 

Leitung: Sabine Langhirt

 

 

Juni

RG FFM + Bafm – bundesweit:

Samstag 18.06. und die Woche danach

div. Veranstaltungen zum Tag der Mediation

 Informationen: 

Tag der Mediation

 

Juli

RG FFM

Freitag 01.07.

Workshop "Power für die Seele"

In einer gelungenen Mediation machen MediandInnen wichtige Resilienzerfahrungen. Was diese Resilienz ausmacht und wie es dazu kommen kann, ist Thema des ersten Teils des Workshops.

Im anschließenden zweiten Teil befassen wir uns mit der Förderung von Resilienz auf Seiten der MediatorInnen und vertiefen unsere Eindrücke abschließend in einer Traumreise.

Leitung: Monika Janku
15 Uhr - 19:30 Uhr

 

 

RG FFM

Dienstag 19.07.

Supervision online
18 Uhr - 20 Uhr

Leitung: Sabine Langhirt

  

August 

 

September

 

Oktober

RG FFM

Mittwoch 19.10.

Supervision - online
18 Uhr - 20 Uhr

Leitung: Sabine Langhirt

 

RG FFM

Dienstag 25.10. , ab 19 Uhr

Kreativer Online-Stammtisch - online

 

November

Samstag 05.11.22., 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstr. 248 (U-Bahn Station: Dornbusch, U1,U2,U3,U8)
Leitung: Galli-Theater 

Workshop „Körpersprache“

In diesem Workshop lernen wir die Körpersprache unserer Medianden zu lesen und unsere eigene Körpersprache gut einzusetzen. Ein in der Mediation wesentliches Element. Der Workshop wird für uns vom Galli Theater Frankfurt durchgeführt.

Da der Workshop sehr kostenintensiv ist, müssen wir eine Kostenbeteiligung je Teilnehmer iHv. 80 € verlangen. 

 

 

Freitag 11.11.

Seminar „Kreativitätstechniken in der Familienmediation“

Mit Hilfe von Bildern, Geschichten, Spielen etc. verlassen sowohl MediandInnen wie MediatorInnen die gewohnten Gedankenpfade. Sie ermöglichen es, unbewusste Anteile sichtbar werden zu lassen, Denkblockaden zu überwinden und regen die Kreativität aller Beteiligten an.

In dem Seminar werden verschiedene Kreativitätstechniken vorgestellt, geübt und deren Ver- und Anwendungsmöglichkeiten in der Familienmediation aufgezeigt.

Leitung:Sabine Langhirt
Ort: Saalbau Dornbusch

15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

 

 

 

Bafm – bundesweit:

Freitag 18.11. und Samstag 19.11.

Bafm Fachtag in Lindau am Bodensee: Fachtag in Lindau

                            

 

 

 

 

 

2020

 

Montag, 30.11.2020 

Supervision

Leitung wird noch mitgeteilt
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

Montag, 26.10.2020

virtuelle Mitgliederversammlung

18 Uhr

 

Dienstag, 29.09.2020

virtueller kreativer Stammtisch

 18:30 Uhr

 

Mittwoch, 23.09.2020

Supervision

Leitung wird noch bekannt gegeben
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

 

Sonntag, 30.08.2020

Familienmesse Frankfurt 
Palmengarten 12-17 Uhr

findet virtuell statt

 

Dienstag, 11.08.2020

virtueller kreativer Stammtisch

18:30 Uhr

 

 

Donnerstag, 02.07.2020

virtuelle Jahreshauptversammlung

18:30 bis ca. 20:00 Uhr

 

 

Dienstag, 23.06.2020 

digitale Supervision

Leitung wird noch bekannt gegeben
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr

 

 

Mittwoch, 29.04.2020

Kreativer Stammtisch

19:30 Uhr
Ort wird noch bekannt gegeben 

 

 

Donnerstag, 26.03.2020 

Supervision

Leitung S. Langhirt
18:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

 

 

Samstag, 18.01.2020

 "Die Gerechtigkeitsvorstellungen der Beteiligten und die Rolle des Rechts in der Mediation"

 Inhalt:

  • das Herausarbeiten der subjektiven Gerechtigkeitsvorstellungen der Medianden und deren Einstellung zum Recht
  • den Umgang mit zutage tretenden Gerechtigkeitskonflikten
  • die Problematik des Machtungleichgewichtes durch die Berufung auf das Recht
  • die Bedeutung der eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen des Mediators und seiner / ihrer Einstellung zur Rolle des Rechts in der Mediatio


Referentin: Sabine Langhirt

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Saalbau Ronneburg!, Clubraum 1
Gelnhäuser Str.2, 60435 Ffm

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen "Familienmediation Frankfurt Main (FFM) - BAFM Regionalgruppe - e.V.".
Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 3 Aufgaben

(1) Der Zweck des Vereins besteht in:

  • der Förderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Familienangelegenheiten im Kontext unterschiedlicher Familienformen

  • Informationen der Mitglieder und Förderung eines interdisziplinären Erfahrungsaustausches unter den Mitgliedern;

  • Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie Fachveranstaltungen und Kongressen;

  • Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mediatoren nach den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (im folgenden BAFM genannt);

  • Erarbeitung und Vertretung fachlicher Interessen auf kommunaler und Landesebene; Erfahrungsaustausch mit Justiz und kommunalen Trägern in Bezug auf Familienberatung und Familienmediation;

  • Beratung bei der Entwicklung und Realisierung von Projekten sowie Unterstützung von Forschungs- und Modellprojekten zur Familienmediation;

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die gebotene Beschaffung von Mitteln aller Art, sei es durch Beiträge, Spenden oder durch die Durchführung von Veranstaltungen, die geeignet sind, dem geförderten Zweck zu dienen.

§ 4 Gemeinnützigkeitsrechtlicher Status

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).

(2) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Keine Personen, insbesondere Mitglieder des Vereins, dürfen durch Ausgaben oder Zuwendungen, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Ausübung von Vereinsämtern nach der Satzung geschieht ehrenamtlich.

II. Mitgliedschaft

§ 5 Arten der Mitgliedschaft

(1) Ordentliches Mitglied kann werden, wer eine Ausbildung in Mediation entsprechend der Ausbildungsordnung der BAFM abgeschlossen hat oder sich in einer solchen Ausbildung befindet.

(2) Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person und Vereinigung werden, die die Ziele der BAFM unterstützt.

§ 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft

(1) Der Antrag auf Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

(2) Die Mitgliedschaft im Verein erlischt durch Kündigung, Tod, Ausschluss, Erlöschen der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen oder Auflösung des Vereins.

(3)Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Schluss eines Kalenderjahres. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand des Vereins schriftlich zu erklären.

(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann aus wichtigem Grund durch den Vorstand erfolgen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere

  • vereinsschädigendes Verhalten,

  • Nichterbringung von Leistungen und Beiträgen bei Verzug.

(5) Gegen die Ausschlusserklärung des Vorstandes kann durch schriftlichen Antrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung die Mitgliederversammlung angerufen werden. Soweit der Vereinsausschluss durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder bei der anstehenden Mitgliederversammlung dann bestätigt wird, ist der Beschluss über den Ausschluss endgültig.

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Einem ordentlichen Mitglied steht das Stimm- und Rederecht sowie das aktive und passive Wahlrecht in der Mitgliederversammlung zu.

(2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Ansehen des Vereins zu wahren und alles zu tun, was den Zielen des Vereins förderlich ist.

III. Organe des Vereins

§ 8 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung

  • Der Vorstand.

§ 9 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einmal im Jahr einberufen. Die Mitgliederversammlung soll in den ersten 3 Monaten des Geschäftsjahres stattfinden.

(2) Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens vier Wochen vorher per E-Mail an die Mitglieder zu erfolgen.

(3) Die Tagesordnung soll enthalten:

  • Bericht des Vorstandes;

  • Kassenbericht;

  • Anträge;

  • Verschiedenes

Die Mitglieder können ihre Anträge bei dem Vorstand einreichen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung soll eine Antragsfrist enthalten.

(4) Der/die Vorsitzende oder seine/ihre Stellvertreter/in leiten die Versammlung.

(5) Das Protokoll ist sowohl von dem Protokollführer als auch dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Das Protokoll wird vor der nächsten Mitgliederversammlung veröffentlicht.

(6) Beschlüsse und Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Für die Wahl des Vorstandes ist ebenfalls die einfache Mehrheit maßgeblich. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

(7) Die Übertragung des Stimmrechts auf andere Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung kann nur durch anwesende Mitglieder ausgeübt werden.

(8) Die Außerordentlichen Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand einberufen, soweit es die Interessen des Vereins es erfordern, oder wenn 1/5 aller Mitglieder dies schriftlich vom Vorstand unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

Die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung gelten auch für die außerordentliche Mitgliederversammlung.

§ 10 Mitgliedsbeiträge

(1) Leistungen für den Verein, wie Mitgliedsbeiträge oder außerordentliche Beiträge, werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands festgelegt. Einzelheiten können auch in einer Beitragsordnung festgelegt werden, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.

(2) Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.3. des jeweiligen Kalenderjahres fällig.

§ 11 Der Vorstand und seine Aufgaben

(1) Der Vorstand besteht aus:

  • dem/der Sprecher/in

  • dem/der Sprecher/in 
    und 

  • mindestens einem bis zu maximal fünf stellvertretenden Sprechern bzw. Sprecherinnen.

Sie gehören nach Möglichkeit paritätisch je der psychosozialen sowie der juristischen Berufsgruppe an. Die genderbewußte Besetzung ist anzustreben.

(2) Auf Vorschlag des Vorstandes können in der Mitgliederversammlung bis zu drei Beisitzer als stellvertretende Sprecher zusätzlich gewählt werden.

(3) Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Bei Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus der Reihe der Mitglieder ergänzen.

(4) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Die Vorstandsmitglieder regeln die Aufgabenverteilung unter sich. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind

  • der/die Sprecher.

Der/die Sprecher sind berechtigt, den Verein jeweils allein zu vertreten.

(6) Rechtsgeschäfte mit Dritten, die über einen Betrag von € 10.000,00 hinausgehen und nicht

  • im Haushaltsvorschlag vorgesehen sind oder

  • durch zweckgebundene Spenden zu verwenden sind oder

  • durch zusätzliche Einnahmen gedeckt sind,

müssen von der Mitgliederversammlung gebilligt werden. Diese Entscheidungen sind im Sitzungsprotokoll festzuhalten.

§ 12 Beirat

Zur Förderung des Mediationsgedankens und zur Unterstützung seiner Arbeit kann der Vorstand verdiente Persönlichkeiten in einen Beirat berufen.

IV. Schlussbestimmungen

§ 13 Auflösung des Vereins

(1) Beschlussfähig im Falle der Auflösung des Vereins ist die Mitgliederversammlung nur, wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder an der Mitgliederversammlung erschienen sind. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so wird innerhalb eines Monats eine weitere Mitgliederversammlung mit gleicher Tagesordnung einberufen. Diese Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

(2) Die Vorschriften zur ordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 9 der Satzung sind zu beachten, insbesondere bezüglich der Einladungs- und Antragsfristen.

(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins: an die "Förderer der Familienmediation im Sinne der Bundesgemeinschaft für Familienmediation e.V.", Eisenacherstraße 1, 10777 Berlin, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. an das Institut für Zoologie, Fischereibiologie und Fischkrankheiten der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Vor Durchführung der Auflösung der Auflösung und Weitergabe des noch vorhandenen Vereinsvermögens ist das Finanzamt zu hören.

§ 14 Haftung des Vereins

In Übereinstimmung mit dem hier anwendbaren deutschen Recht kann kein Mitglied für Verbindlichkeiten des Vereins haftbar gemacht werden. Ein Anspruch kann deshalb nur gegen das Vereinsvermögen erhoben werden.

§ 15 Streitigkeiten

(1) Streitigkeiten sind nach Möglichkeit mediativ zu bereinigen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern aus dem Mitgliedsverhältnis ist Frankfurt am Main.

Die BAFM hat das Ziel, alle mit der Familienmediation zusammenhängenden Fragen unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Fragen zu erörtern und die Integration der Familienmediation in unserer Gesellschaft zu fördern. Die BAFM ist ein Informations- und Koordinationsforum für Praxis, Forschung, Fort- und Weiterbildung, Veröffentlichungen, Bildung von Arbeitskreisen, Institutionen und Regionalnetzen und ein Forum für fachliche, fachpolitische und öffentliche Diskussion von Mediation.

Bei Fragen und für weiteren Informationen betr. unseren Verein sowie zum Thema Mediation bieten wir eine telef. kostenlose Sprechstunde an:

Montag      9 - 10 Uhr     (Tel. 0151 12783061)
Dienstag  12 - 13 Uhr     (Tel. 0151 52568646)
Donnerstag 13 - 14 Uhr  (Tel. 0176 64078784)
Freitag     14 - 15 Uhr     (Tel. 0157 83445787)